Ihre Angaben
Mit Sachbezug
50 €
kommen beim Mitarbeiter an
Bei Gehaltserhöhung
~28 €
bleiben netto übrig
Ihre Ersparnis pro Jahr
18.000 €
entspricht 60 € pro Mitarbeiter und Monat
Kosten Sachbezug (Sie zahlen)
15.000 €
Kosten gleichwertige Gehaltserhöhung
33.000 €
Nötiges Brutto für dasselbe Netto
~91 € / Monat
Steuern & Sozialabgaben auf den Sachbezug
0 €
Wie wir rechnen (unverbindliche Beispielrechnung):
Der Sachbezug bis 50 €/Monat ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – er kostet Sie genau den Betrag, den der
Mitarbeiter erhält. Bei einer Gehaltserhöhung müssen Sie deutlich mehr aufwenden, damit netto derselbe Betrag ankommt:
Wir rechnen mit rund 45 % Abzügen beim Arbeitnehmer (Lohnsteuer + Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung) und
rund 21 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die tatsächlichen Werte hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Einkommen ab. Diese Rechnung dient
der Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Auflade-Entgelte der Karte sind nicht enthalten; sie sind
als Betriebsausgabe absetzbar.
Der Sachbezug ist nur ein Baustein
Die Rechnung oben bildet ausschließlich den steuerfreien Sachbezug von bis zu 50 € monatlich ab – bewusst
konservativ. In der Praxis lässt sich Ihre Mitarbeitervergütung darüber hinaus um weitere steuerlich
begünstigte Bausteine erweitern. Kombiniert ergibt sich ein deutlich höherer Nettovorteil je Mitarbeiter,
ohne dass die Personalkosten im gleichen Maß steigen.
Steuerfrei
Sachbezug
50 € / Monat
Bis zu 600 € im Jahr – frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
✓ In der Rechnung oben enthalten
Steuerfrei
Aufmerksamkeiten
3 × bis 60 €
Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes.
Pauschal 25 %
Internetpauschale
50 € / Monat
Pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei – günstiger als eine reguläre Gehaltserhöhung.
Pauschal 25 %
Erholungsbeihilfe
bis 416 € / Jahr
156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind – sozialversicherungsfrei.
Pauschal 30 %
Sachzuwendungen
bis 10.000 € / Jahr
Für besondere Leistungen und Sonderprämien je Empfänger.
Wichtig zur Einordnung: Der Sachbezug ist vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die übrigen Bausteine werden pauschal versteuert – sie sind damit nicht kostenfrei, aber deutlich
günstiger als eine gewöhnliche Gehaltserhöhung. Welche Bausteine für Ihr Unternehmen sinnvoll und zulässig
sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ersetzt keine steuerliche Beratung. Gern zeigen wir
Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Kombination zu Ihnen passt – und stimmen sie mit Ihrem Steuerberater ab.