Was spart Ihr Unternehmen?

Ein steuerfreier Sachbezug kommt beim Mitarbeiter voll an – eine Gehaltserhöhung nur zur Hälfte. Rechnen Sie in Sekunden aus, was das für Sie bedeutet.

Ihre Angaben

Wie viele Mitarbeiter sollen die Karte erhalten?
Steuerfrei sind bis zu 50 € pro Monat (600 € im Jahr).
Mit Sachbezug
50 €
kommen beim Mitarbeiter an
Bei Gehaltserhöhung
~28 €
bleiben netto übrig
Ihre Ersparnis pro Jahr
18.000 €
entspricht 60 € pro Mitarbeiter und Monat
Kosten Sachbezug (Sie zahlen) 15.000 €
Kosten gleichwertige Gehaltserhöhung 33.000 €
Nötiges Brutto für dasselbe Netto ~91 € / Monat
Steuern & Sozialabgaben auf den Sachbezug 0 €
Wie wir rechnen (unverbindliche Beispielrechnung):
Der Sachbezug bis 50 €/Monat ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – er kostet Sie genau den Betrag, den der Mitarbeiter erhält. Bei einer Gehaltserhöhung müssen Sie deutlich mehr aufwenden, damit netto derselbe Betrag ankommt: Wir rechnen mit rund 45 % Abzügen beim Arbeitnehmer (Lohnsteuer + Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung) und rund 21 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Die tatsächlichen Werte hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Einkommen ab. Diese Rechnung dient der Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Auflade-Entgelte der Karte sind nicht enthalten; sie sind als Betriebsausgabe absetzbar.

Der Sachbezug ist nur ein Baustein

Die Rechnung oben bildet ausschließlich den steuerfreien Sachbezug von bis zu 50 € monatlich ab – bewusst konservativ. In der Praxis lässt sich Ihre Mitarbeitervergütung darüber hinaus um weitere steuerlich begünstigte Bausteine erweitern. Kombiniert ergibt sich ein deutlich höherer Nettovorteil je Mitarbeiter, ohne dass die Personalkosten im gleichen Maß steigen.

Steuerfrei

Sachbezug

50 € / Monat

Bis zu 600 € im Jahr – frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

✓ In der Rechnung oben enthalten
Steuerfrei

Aufmerksamkeiten

3 × bis 60 €

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes.

Pauschal 25 %

Internetpauschale

50 € / Monat

Pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei – günstiger als eine reguläre Gehaltserhöhung.

Pauschal 25 %

Erholungsbeihilfe

bis 416 € / Jahr

156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind – sozialversicherungsfrei.

Pauschal 30 %

Sachzuwendungen

bis 10.000 € / Jahr

Für besondere Leistungen und Sonderprämien je Empfänger.

Wichtig zur Einordnung: Der Sachbezug ist vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Die übrigen Bausteine werden pauschal versteuert – sie sind damit nicht kostenfrei, aber deutlich günstiger als eine gewöhnliche Gehaltserhöhung. Welche Bausteine für Ihr Unternehmen sinnvoll und zulässig sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ersetzt keine steuerliche Beratung. Gern zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Kombination zu Ihnen passt – und stimmen sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Überzeugt? Wir melden uns telefonisch und rechnen es konkret für Sie durch.

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